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Die Beihilfereform in der Ukraine nach europäischem Vorbild – ausschlaggebend für den Strukturwandel? (Nicolas Heger in Länderanalysen Osteuropa - Ukraine, Nr. 209, Dezember 2018)

Mit der Unterzeichnung des EU-Ukraine Assoziierungsabkommens (AA) 2014 hat sich die Ukraine verpflichtet, in den nächsten Jahren staatliche Beihilfen an Unternehmen nach EU-Vorbild zu kontrollieren und gegebenenfalls zu untersagen. Dabei ist die Tiefe der Angleichung an EU-Recht und die Übernahme von Leitlinien und Rechtsprechung durch einen Drittstaat beispiellos und ambitioniert. Die ukrainische Wirtschaft besteht vor allem in traditionellen Schlüsselindustrien immer noch zu einem beträchtlichen Teil aus staatseigenen, -kontrollierten, oder -bezuschussten Unternehmen, deren Unterstützung den Haushalt jährlich milliardenschwer belastet. Bei effektiver Durchsetzung kann die Reform eine entscheidende Hebelwirkung auf den wirtschaftlichen Strukturwandel ausüben – jedoch ist auch mit erheblichem Widerstand von Interessengruppen zu rechnen. Ein funktionierendes Beihilfesystem als marktwirtschaftliches Instrument würde wesentlich zu den Kernzielen der EU-Assoziierung wie der Korruptionsbekämpfung und transparentem Regieren beitragen und neue Investitionsanreize setzen.